Kinder- und Jugendschutzkonzept

Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Sport bieten. Im Folgenden definiert der SV Scheibensucher Rüsselsheim e.V. seine Maßnahmen zur Prävention und zum Kinder- und Jugendschutz. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept ist offen für alle Personen zur Einsicht online einsehbar.

Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse

Von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und die Vorlage nachweislich dokumentiert. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein und ist alle 5 Jahre neu vorzulegen.

Der SV Scheibensucher Rüsselsheim e.V. beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind.

Benennung einer Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz im Sport

Der SV Scheibensucher Rüsselsheim e.V. hat interne Ansprechpersonen, die per E-Mail unter jugend@scheibensucher.de oder per Telefon erreicht werden können.

Michael Janske-Drost 1. Vorsitzender017616092451
Ulrike Deville Finanzverantworliche017623589827

Schulung der Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz im Sport

Unsere internen Ansprechpersonen haben und werden regelmäßig an einer Schulung zum Thema Kinderschutz teilgenommen. Die Vorlage der Teilnahmebescheinigungen ist nachweislich dokumentiert.

Grundsätze des Verhaltens im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, müssen im Zuge der Vertragserstellung das Kinder- und Jugendschutzkonzept des Vereins, den Interventionsleitfaden und den Ehrenkodex der Sportjugend Hessen anerkennen.

Risikoanalyse

Um potenzielle Risiken für Kinder und Jugendliche innerhalb des Vereins herauszufinden, wurde eine Analyse von verschiedenen Tätigkeitsfeldern (Sportbetrieb und Gremien) innerhalb des Vereins vorgenommen. Die Risikoanalyse soll fester Bestandteil des Vereinslebens werden, um stetig ein Bewusstsein für den Kinder- und Jugendschutz zu schaffen. Die Analyse soll bei Bedarf oder Veränderungen aktualisiert werden.

Interventionsleitfaden

Sobald eine Kindeswohlgefährdung oder ein Verdachtsfall im Verein vorliegt, wird der Interventionsleitfaden angewendet.

Anlage 01 – Risikoanalyse

Mit der Risikoanalyse werden die bestehenden Strukturen/ Angebote in Hinblick auf mögliche Risiken für Kinder, Jugendliche, Mitarbeiter im Verein analysiert und identifiziert sowie ggf. geeignete Maßnahmen abgeleitet.

Risikoanalyse/Bewertungstabelle zur Prävention sexualisierter Gewalt

Von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und die Vorlage nachweislich dokumentiert. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein und ist alle 5 Jahre neu vorzulegen.

Der SV Scheibensucher Rüsselsheim e.V. beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind.

Mögliche Maßnahmen

Entwicklung eines Schutzkonzeptes, das den grenzfundierten Verhaltensumgang mit Kindern und Jugendlichen beschreibt, Handlungssicherheit für Personal sowie Transparenz und ggf. Sanktionen regelt.

Inhalte eines solchen Schutzkonzeptes umfassen das Verhalten der Trainer/Übungsleiter/Eltern/sonstige Personen und den Umgang mit Gewalt unter den Kindern und Jugendlichen sowie den Umgang mit Regelverstößen.

Anlage 02 – Interventionsleitfaden


Mögliche Werkzeuge eines Schutzkonzeptes umfassen das Prinzip der offenen Tür, das Sechsaugenprinzip und ein striktes Verbot sexistischer Bemerkungen oder Witze. Für (wiederkehrende) Ferienlager mit Übernachtungssituationen empfiehlt es sich, ein eigenes Kinderschutzkonzept zu entwickeln, um dem erhöhten Risiko vorzubeugen. Um das Risiko zu minimieren, sollte das Teamprinzip bei allen Aktionen greifen.

Allgemeine Handlungsempfehlungen

  • Ruhe bewahren und Ruhe schaffen – keine voreiligen Handlungsschritte!
  • Sei dem Kind gegenüber offen!
  • Nichts tun ohne vorherige Absprachen mit dem Kind – nichts versprechen, was man nicht halten kann
  • Grenzen des Kindes akzeptieren: wenn es nicht weitersprechen will, keinen Druck ausüben
  • Ggf. auf Hilfenetzwerke hinweisen und eigenen Beratungsbedarf offenlegen
  • Für das Vertrauen bedanken und weitere Gesprächsangebote machen

Handlungssicherheit auf Vereinsseite

Informationsweitergabe:

  • Ansprechperson im Verein, Vorstand, Erziehungsberechtigte

Beratung einholen:

Handlungsschritte im Verdachtsfall

Handlungsschritt 1: Dokumentieren

Informationen sammeln und möglichst genau dokumentieren

  • Ort, Zeit, Datum, anwesende Personen
  • nur das Gesagte dokumentieren, keine Interpretationen

Handlungsschritt 2: Hilfe holen

Ansprechperson im Verein holt sich Hilfe beim Vorstand, Sportjugend Hessen oder externen Fachberatungsstellen

  • Freistellung des vermeintlichen Täters bis zur Klärung der Situation (Urlaubsempfehlung)
  • Weiterhin mit dem Kind im Gespräch bleiben

Handlungsschritt 3: Lösungen erarbeiten

Jeder Fall ist anders und verlangt eine individuelle Betrachtung sowie die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen. Dabei ist es wichtig die Perspektive von außen hinzuzuziehen (Fachberatungsstellen, Sportjugend Hessen)

  • Bewertung der Maßnahmenvorschläge und Umsetzung.

Handlungsschritt 4: Aufarbeitung

  • Im Verein: wie ist es dazu gekommen? Gab es Lücken im Kinderschutzkonzept?
  • Überprüfung der Risikoanalyse
  • Kinderschutzkonzept ausbauen
  • Kinder und Jugendliche: betreuen und sensibel sein für Nachwirkungen

Dokumente/Downloads:

Verhaltenskodex für Mitarbeitende im Verein
Vorstandsbeschluss Kindeswohl im Sport

Quellen:

  • Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V.
  • Auszüge aus Ansprechpersonenausbildung
    (DFV – Sensibilisierung 10.7.2025)

Version 1.0 vom 19.12.2025